Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer und Besucher

Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.


Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen und Besucher der Veranstaltung Allradfreigang.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer das Recht, die Veranstaltung Allradfreigang zu besuchen, das Campingareal zu nutzen, das Fahrgelände zu befahren sowie die Sanitäranlagen (WCs) zu benutzen.


Vertragspartner

Vertragspartner und Veranstalter ist:

promotev e.U.
Felix Rupitsch
Hausegg 11, 8103 Gratwein (Kehr Plesch), Österreich
E-Mail: office[at]allradfreigang[dot]at
Telefon: +43 (0) 660 142 030 4


Preise

Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche Abgaben.


Absage / Höhere Gewalt (Force Majeure)

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder vorzeitig abzubrechen.

Als solche Gründe gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Ereignisse höherer Gewalt (Force Majeure), wie Naturkatastrophen oder extreme Wetterereignisse (z. B. Starkregen, Sturm, Hochwasser, Hitzeextreme)
  • Pandemien, Epidemien oder behördliche Gesundheitsmaßnahmen
  • Kriege, Terrorgefahr, politische Unruhen oder sicherheitsrelevante Lagen
  • behördliche Auflagen, Verbote oder Shutdowns
  • sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Ereignisse

In sämtlichen der oben genannten Fälle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgelder, auch nicht teilweise.

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Witterungsbedingte Einschränkungen oder Änderungen im Ablauf berechtigen ebenfalls nicht zur Rückerstattung.


Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.

Kein Rücktrittsrecht besteht auch bei Programmänderungen im Sinne des § 3a Abs 4 Z 2 KSchG.


Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung)

Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt keine Rückerstattung.


Refundierung von Eintrittskarten

Eintrittskarten gelten ausschließlich für den auf dem Ticket angegebenen Zeitraum.
Bei vorzeitiger Abreise oder nicht vollständiger Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


Zutritt zur Veranstaltung, Aufenthalt

Die Einfahrt mit dem eigenen Fahrzeug in das Fahrgelände ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets bzw. eines entsprechenden Fahrzeugaufklebers gestattet.

Mit Erwerb eines Tickets unterwirft sich der Inhaber diesen AGB sowie der Hausordnung. Tickets sind bis zum Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.

Tickets und Fahrzeugaufkleber dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert, verändert oder weitergegeben werden.

Das Einbringen und Verteilen von Werbe- oder politischen Materialien, Drucksorten oder Waren ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Veranstaltungszeiten:
Freitag: Beginn 16:00
Sonntag: Ende 16:00 (keine Übernachtung auf Montag)

Fahrzeiten Gelände:
Freitag: 16:00 – 19:00
Samstag: 08:00 – 19:00
Sonntag: 08:00 – 15:00

Die Teilnahme ist nur mit straßenzugelassenen Fahrzeugen oder nach positiver technischer Abnahme vor Ort gestattet.

Motorräder und Quads sind von Geländefahrten ausgeschlossen (Ausnahme: Side-by-Side Fahrzeuge).

Teilnehmer werden ersucht, das Gelände sauber zu halten und ihren Abfall selbst zu entsorgen.


Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen

Professionelle Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von Teilnehmern unentgeltlich zu veröffentlichen und zu verwerten.


Haftung und Sicherheit

Das Betreten der Veranstaltung sowie insbesondere das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eltern haften für ihre Kinder.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Achtung: Außerhalb der markierten Bereiche besteht Lebensgefahr. Diese dürfen nicht verlassen werden.

Das Befahren ist nur innerhalb der gekennzeichneten Bereiche, mit gültigem Führerschein und in fahrtüchtigem Zustand gemäß StVO erlaubt. Es gilt die StVO auf dem gesamten Gelände.

Verstöße, insbesondere das Befahren nicht freigegebener Bereiche oder die Nutzung unzulässiger Fahrzeuge (Motorräder/Quads), können mit einer Vertragsstrafe von bis zu 700 Euro geahndet werden.

Das Befahren des Geländes ist nur mit gültigem Fahrzeugaufkleber gestattet.

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Dieser haftet in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht für alle von ihm oder durch sein Fahrzeug verursachten Schäden.

Den Anweisungen des Veranstalters promotev e.U. sowie dessen Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf sämtliche Ansprüche gegenüber:

  • dem Veranstalter promotev e.U.
  • dessen Organen und Vertretern
  • beauftragten Personen
  • Behörden und Hilfsdiensten
  • Grundstückseigentümern
  • anderen Teilnehmern sowie Fahrzeughaltern
  • mitgebrachten Begleitpersonen

Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


Platzverweis

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen.


Warenverkauf

Privater Verkauf in haushaltsüblichen Mengen ist gestattet.
Gewerbliche Verkäufer benötigen eine vorherige Genehmigung des Veranstalters.


Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Graz.